RUDERN – SICHERHEIT

 

Allgemeine Hinweise

Besondere Ruderordnung in den Wintermonaten
(Geltung 1. November - 31. März)

Liebe Vereinsmitglieder,
gerade in den Wintermonaten birgt der Starnberger See besondere Gefahren. Aus diesem Grunde gelten in den Wintermonaten (1. November des Jahres bis 31. März des Folgejahres) besondere Regelungen der Ruderordnung.

  • Bei treibendem Eis und Eisbildung in Ufernähe besteht wegen der Gefahr von Bootsschäden ein absolutes Ruderverbot!
  • Im Falle des Kenterns bei winterlichen Außen- oder Wassertemperaturen besteht unmittelbare Lebensgefahr! Besondere Risiken bestehen bei den Bootstypen Einer und Zweier ohne Steuermann (sei es im Falle von Kollisionen, sei es bei Havarien/Bootsschäden).

Das Tragen von Schwimmwesten wird - wie in unserer Ruderordnung festgelegt - für den Winterbetrieb dringend empfohlen!

Der Vorstand rät allen Ruderern daher in den Wintermonaten nachdrücklich dazu und bittet darum, auf dem Starnberger See ausschließlich in Mannschafts- und Gigbooten zu rudern, bzw. für das Rudern im Skiff und 2- auf die Regattastrecke in Oberschleißheim auszuweichen.

  • Nicht volljährige Ruderer dürfen den Starnberger See im Skiff oder 2- ausnahmslos nur mit Schwimmweste und in unmittelbarer Begleitung von Trainern im Motorboot befahren.
  • Volljährige Vereinsmitglieder mit ausreichender Erfahrung in Skiff und Rennboot dürfen bei geeigneten Wetter- und Wasserverhältnissen in eigener Verantwortung den Starnberger See auch im Skiff oder 2- befahren. Voraussetzung ist in jedem Falle die eigenverantwortliche Beurteilung der aktuellen und absehbaren Witterungsverhältnisse. Im Zweifel sollte auch bei gutem Wetter von Fahrten in Skiff und 2- abgesehen werden. Die Renn-Gig-Einer sind Skiffs!
  • Jegliche Rettungsaktionen aus Notsituationen können für die verantwortlichen Ruderer erhebliche Kosten verursachen. Der Verein haftet weder für diese noch für die Tauglichkeit der ggf. genutzten Boote für das Rudern unter den winterlichen Witterungsbedingungen.
  • Der Vorstand appelliert an die Mitglieder, die Wintermonate verstärkt zum Mannschaftsrudern zu nutzen und sich nach Möglichkeit zu Mannschaften zu verabreden. Ab April bzw. ab Wassertemperaturen über 14°C kann wieder ohne Einschränkung und Bedenken in Skiff und 2- gerudert werden.

Fahrtordnung mit Peilung

Richtung Süden: Kirchturm Starnberg im Heck, Außenkante Roseninsel im Bug.

Richtung Norden: Funkturm Bernried im Heck, Hafen Seenschiffahrt im Bug.

In diesem Sinne:
Hipp-Hipp-Hurra und gute, sichere Fahrt!
Der Vorstand